Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
Kanton: BS
Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt
Grenzacherstrasse 62 Postfach 4005 Basel
Tel: 061 267 86 66 Fax: 061 267 86 44
eMail: asb@bs.ch www.asb.bs.ch
Kanton: BL
SVA Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109 4102 Binningen
Tel: 061 425 25 25 Fax: 061 425 25 00
eMail: info@sva-bl.ch www.sva-bl.ch
Hilflosenentschädigung
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten.
Die Hilflosenentschädigung ist über die IV geregelt.
Betreuungsgutschriften
Wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen, die leicht erreichbar sind, haben Sie Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Als Verwandte gelten: Ehegattin/Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Urgrosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder sowie der oder die Lebenspartner/ in, der oder die mit der versicherten Person seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im gleichen Haushalt lebt.
Betreuungsgutschriften werden von den kantonalen Ausgleichskassen geregelt.
Zusatzversicherungen für Haushaltshilfe
Ärzte können Unterstützung für hauswirtschaftliche Leistungen verordnen. Diese Leistungen werden allerdings nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung besteht.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, was hier möglich ist.