Ergänzungsleistungen (EL) 

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.

Allgemeine Informationen

 

 

 

Kanton: BS

Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt

Grenzacherstrasse 62      Postfach      4005 Basel

Tel: 061 267 86 66          Fax: 061 267 86 44

eMail: asb@bs.ch           www.asb.bs.ch

 

Kanton: BL

SVA Basel-Landschaft

Hauptstrasse 109       4102 Binningen

Tel: 061 425 25 25       Fax: 061 425 25 00

eMail: info@sva-bl.ch        www.sva-bl.ch

 

Hilflosenentschädigung 

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten.

Die Hilflosenentschädigung ist über die IV geregelt. 

 

Mehr Informationen

Merkblatt 



 

Betreuungsgutschriften 

Wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen, die leicht erreichbar sind, haben Sie Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Als Verwandte gelten: Ehegattin/Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Urgrosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder sowie der oder die Lebenspartner/ in, der oder die mit der versicherten Person seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im gleichen Haushalt lebt. 

Betreuungsgutschriften werden von den kantonalen Ausgleichskassen geregelt. 

Merkblatt

 

Zusatzversicherungen für Haushaltshilfe 

Ärzte können Unterstützung für hauswirtschaftliche Leistungen verordnen. Diese Leistungen werden allerdings nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung besteht. 

Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, was hier möglich ist.